Verkehrsdelikte: Was ist neu ?

 

Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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Die Berechnungen dieses Bußgeldrechners erfolgen ohne Gewähr!

Seit 01.02.2009: Höhere Bußgeldsätze!

Um die Zahl der Verkehrsopfer weiter zu senken, wurden die Bußgelder insbesondere für Gewschindigkeitsüberschreitungen, Vrfahrtverletzungen, Verstöße beim Abstandhalten und Abbiegen sowie für Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinwirkung erheblich erhöht. Diese Tatbestände gelten nämlich als Hauptunfalursachen.

Feinstaub-Fahrverbote ausgeweitet

Seit Anfang 2009 wird auch in München wie in weiteren deutschen Großstädten ein Bußgeld von 40 EUR plus 1 Flensburg-Punkt fällig, wenn ohne Umweltplakette in die Innenstadt gefahren wird. Bereits 2008 kam es zu umweltbedingten Fahrverboten in Deutschland. Die Zuständigkeit für solche Verbote liegt bei den Kommunen, die Feinstaub-Sonderregelungen geschaffen haben (bisher in merh als 20 Städten). Danach dürfen nur noch schadstoffarme Kfz in die Stadtzentren fahren. Ausnahmen gelten u. a. für Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen.

HU- und AU-Neuerungen

Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") wird ab 01.04.2009 (bei Kfz mit Erstzulassung ab 01.04.2006) auch die Fahrzeug-Elektronik überprüft. Hingegen entfällt seit Anfang 2009 die AU für Fahrzeuge (mit Erstzulassung ab 2006) mit On-board-Diagnosesystemen.

Neues Recht für alte Verträge

Anfang 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Danach riskiert ein Autolenker bei grob fahrlässigem Fahrverhalten, das zu einem Unfall führt, zwar nach wie vor den Kaskoversicherungsschutz. Jedoch ist für die Höhe der Entschädigung der Grad des Verschuldens maßgeblich. Die Formel "alles oder nichts" gilt nur noch bei vorsätzlichen Verstößen.

Das neue Recht gilt seit 01.01.2009 auch für vor 2008 abgeschlossene Versicherungsverträge.

Besserer Schutz bei Auto-Unfällen

Höheren Schutz für Opfer von Verkehrsunfällen gewährt seit 2008 das Pflichtversicherungsgesetz. Bei Personenschäden kann nun jeder Verletzte bis zur Höhe von 7,5 Mio. EUR pro Unfall Entschädigung verlangen. Für Sachschäden wird die Mindestdeckung auf 1 Mio. EUR pro Ereignis verdoppelt. In Unfallfluchtfällen haftet die Verkehrsopferhilfe für Fahrzeugschäden, wenn gleichzteitig ein "beträchtlicher Personenschaden" eingetreten ist. Allerdings haben Geschädigte 500 EUR Selbstbeteiligung zu tragen.