+++Viele Berufsgenossenschaften übernehmen die Kursgebühren Kontaktieren Sie uns!+++

Termine (Stand vom: 23. Juni 2009)

Juli 2009

Datum

Uhrzeit

Ort

 Restplätze

 

04.07.2009

08:00 - ca. 16:00

Münsingen

reserviert

PKW 

04.07.2009

08:00 - ca. 16:00

Reutlingen

12

PKW 

 11.07.2009

08:00 - ca. 16:00

 Münsingen

reserviert 

 PKW

 11.07.2009

08:00 - ca- 16:00

Reutlingen

12 

PKW 

 18.07.2009

08:00 - ca. 12:30

Münsingen    (VBG-Training)

PKW 

18.07.2009 13:00 - ca. 17:30 Münsingen    (VBG-Training) 12 PKW
25.07.2009 08:00 - ca. 16:00 Münsingen voll PKW

ohne Gewähr

Online-Anmeldungen für das VBG-Fahrtraining werden nur unter der Internet-Adresse: www.vbg-fahrtraining.de entgegengenommen (siehe auch "PKW-Unfallverhütungstraining") auf dieser Page !!!

Was Sie sonst noch wissen solten...

Wer kann mitmachen?

Alle die einen gültigen Führerschein haben, d.h.: jeder "Führerscheinneuling" ohne große Fahrpraxis. Der/Die "Ein- bis Zweijährige". Der/Die Fortgeschrittene. Der/Die Routinier. Der/Die Vielfahrer/In. Der/Die Spezialist/In. Der/Die Senior/In.

Mit welchem Fahrzeug?

Mit jedem Auto (PKW, Kombi, kleiner LKW) oder Motorrad (spez. Motorradkurs), für das gesetzlicher Versicherungsschutz besteht und welches für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Haftung:
Seitens des Veranstalters ist eine Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Die Teilnahme am SHT erfolgt auf eigene Gefahr. Der/Die Teilnehmer/In erkennt durch die Abgabe der Kursanmeldung die Teilnahmebedingungen an. Alle Teilnehmer, die den gesamten Kurs in Theorie und Praxis mitgemacht haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Kursgebühr:
Die Kursgebühr beträgt € 70,- einschließlich Vollkaskoversicherung mit € 500,- Selbstbeteiligung. Für Gruppen, Vereine, Betriebe etc. gewähren wir Sonderkonditionen nach Vereinbarung. Einige Berufsgenossenschaften übernehmen die Kursgebühr für Ihre Mitglieder. Die Kostenübernahme der BG muss bei Kursbeginn schriftlich vorliegen.

 

Was man sonst noch wissen muss:
Jeder Kurstermin wird vorab vom Veranstalter bestätigt. Bei Absage des Kurses können keinen Ansprüche an den Veranstalter geltend gemacht werden. Bei kurzfristiger Absage des Teilnehmers (eine Woche vor Kurstermin) behält sich der Veranstalter vor (falls Ersatzteilnehmer vorhanden) eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Kursgebühr in Rechnung zu stellen. Anderenfalls trägt der Teilnehmer die volle Gebühr.

Interessiert? Hier geht's zur Anmeldung